Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet besondere Hausarztverträge (HzV = hausarztzentrierte Versorgung) an, die Ihnen einige Vorteile bringen können.
Für HzV-Patienten:
• Koordinieren wir die Facharzttermine und versuchen dabei, bei entsprechender Indikation, zeitnahe Termine zu bekommen
• Mit Termin garantieren wir eine kurze Wartezeit in der Praxis
• Zusatzleistungen beim Labor im Rahmen der Check-up Untersuchung
• Zusatzleistungen bei Indikation wie Ultraschall im Rahmen der Check-up Untersuchung
• Gibt es bei uns eine zeitnahe Terminvergabe (Akutsprechstunde oder Terminsprechstunde)
• Haben wir nach Vereinbarung eine Berufstätigen Sprechstunde
• Wird bei uns der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert, sodass wir uns wieder mehr um Sie als Patient kümmern können
• Werden wichtige Heim-, Haus- und Notfallbesuche auch in der Zukunft gesichert
Auch in wichtigen medizinischen Bereichen haben HzV-Patienten demnächst große Vorteile. Falls Sie einmal ernsthaft krank werden, bietet Ihnen das Projekt „Versorgungslandschaft“ Ihrer Krankenkasse eine deutliche bessere medizinische Versorgung sowie Hilfsmittelversorgung (Rollator, Rollstuhl, Bandagen, Einlagen und andere Hilfsmittel) in der HzV.
z.B. im Bereich:
„Demenz“
„Pflege“
„Schmerz“
oder „Rheuma“
Werden koordinierte Behandlungsprogramme zwischen Kliniken, Fachärzten und Hausärzten geschaffen. Diese völlig neuen Strukturen ermöglichen nicht nur eine schnellere Diagnose und bessere Behandlung, sondern eine verbesserte Kommunikation zwischen den einzelnen Behandlern Ihrer Erkrankung. Sie sehen also, dass es sehr viele gute Gründe für diese neuen Verträge gibt.
Grundsätzlich müssen die Patienten sich im Gegenzug bei Ihrem Hausarzt für ein Jahr einschreiben. Notfallbehandlungen können natürlich auch bei anderen Hausärzten wahrgenommen werden. Weiterhin benötigen die eingeschriebenen Patienten für Facharztbesuche eine Überweisung von Ihrem Hausarzt.
Wenn Sie also das nächste Mal zu uns kommen, werden wir Sie auf Ihren Hausarztvertrag ansprechen. Unsere herzliche Bitte ist somit an Sie, wenn Sie noch nicht in Ihren Hausarztvertrag eingeschrieben sind: