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Belastungs-EKG (sog. Ergometrie)

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Die Ergometrie gehört zu den Kernuntersuchungen einer internistisch-kardiologischen Diagnostik. Der Patient belastet sich auf dem Fahrrad in sitzender Körperposition unter Anleitung des Arztes und des medizinischen Personals solange bis die persönliche Ausbelastung oder bestimmte Abbruchkriterien erreicht werden. Abbruchkriterien sind das Überschreiten einer vorgegebenen Herzfrequenz, Zeichen einer Durchblutungsstörung im EKG, ein zu hoher Blutdruck oder Herzrhythmusstörungen während der Belastung.

Die Ergometrie ist eine hilfreiche Methode u.a. zur Diagnostik und Verlaufskontrolle eines Bluthochdruckes, Durchblutungsstörungen des Herzens (Koronare Herzerkrankung) sowie von gefährlichen Herzrhythmusstörungen.

CoaguCheck-Schulung (Gerinnungswert-Selbstmessung)

Bei der von uns angebotenen CoaguChek-Schulung handelt es sich um ein patientenorientiertes Training zum Gerinnungs-Selbstmanagement mit dem CoaguChek INRange System.

In dieser Schulung erlernt der Patient die Bedienung des CoaguChek INRange Systems.

Es wird eine  Einführung in die Anpassung der korrekten Dosis des Gerinnungshemmers erfolgen, sowie wichtige Hinweise zur Dosisanpassung des Gerinnungshemmers sollte der Gerinnungswert außerhalb des therapeutischen Bereiches liegen.

Unsere Ansprechpartnerin steht Ihnen für alle weiteren Fragen ( Antragstellung/Kosten) zur Verfügung.

Doppler-/Duplex-Sonographie

Die Doppler- und Duplexsonographie dient der Beurteilung der Blutgefäße. Sie ist ein unblutiges diagnostisches Verfahren, welches ohne großen Aufwand durchgeführt werden kann. Aus der sonographischen Beschaffenheit großer Arterien wie z.B. der Halsschlagader (Arteria Carotis) lassen sich Rückschlüsse auf die Durchblutungssituation im übrigen Körper, insbesondere von Herz und Gehirn, ziehen. Es ist möglich, die Wanddicke und auch arteriosklerotische Ablagerungen wie z.B. Kalkplaques genau auszumessen.

Echokardiographie, transthorakal

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Transthorakal bedeutet, dass die Untersuchung von außen ohne Eingriff (nicht invasiv) durch die Brust (also Rippen und Lunge) durchgeführt wird. Als Ultraschallmethode ist sie jederzeit gefahrlos wiederholbar und kann somit ideal zur Verlaufskontrolle eingesetzt werden. Insbesondere werden beurteilt

• Gesamtfunktion

• Wandbewegungsstörungen (z.B. Narben nach Infarkt)

• Wanddicken (z.B. bei Bluthochdruck)

• Klappenfunktion

• Tumoren

• Blutgerinnsel

Ergänzend können durch die Doppler- und Farb-Doppler-Technik Strömungen im Herzen sicht- und hörbar gemacht werden. Diese Untersuchung ist besonders wichtig für die Beurteilung von

• Defekten der Scheidewand von Herzkammer und Vorhof

• Herzklappenfunktionen (Undichtigkeit und Verengung)

• Herzklappenprothesen (jährliche Kontrolle)

EKG

Das EKG ist ein schmerzloses, nicht eingreifendes und jederzeit wiederholbares Untersuchungsverfahren. Aus dem EKG können Herzfrequenz, Herzrhythmus bestimmt und die elektrische Aktivität von Herzvorhöfen und Herzkammern abgelesen werden. Für die Diagnostik von Herzrhythmusstörungen, Störungen der Erregungsleitung und –ausbreitung ist das EKG ebenso unverzichtbar wie zur Erkennung eines Herzinfarktes. Das EKG kann auch Hinweise auf eine Verdickung der Herzwand , eine abnorme Belastung der rechten oder linken Herzkammer, Entzündungen von Herzbeutel oder Herzmuskel sowie Elektrolytstörungen und unerwünschte Arzneimittelwirkungen liefern.

Führerscheinuntersuchungen

Prinzipiell muss jeder zur Führerscheinuntersuchung, der von der Fahrerlaubnisbehörde dazu aufgefordert wird, z.B. bei besonderen Anlässen wie Unfällen, Auffälligkeiten im Straßenverkehr oder auch wegen Mitteilung an die Behörde von dritter Seite.

Regelmäßig, ohne besondere Aufforderung, müssen Fahrer von LKW, Bus, Taxi, Krankenkraftwagen, untersucht werden, wenn die aufgedruckte Frist auf der Fahrerlaubnis abgelaufen ist.

Die Kosten der Untersuchungen und Gutachten sind von den Fahrern selbst zu bezahlen.

Es findet eine gründliche Befragung über die Vorgeschichte statt, eine körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, EKG und Urinuntersuchung. Eine Blutuntersuchung kann bei besonderen Auffälligkeiten zusätzlich durchgeführt werden. Falls erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt werden, kann der Bewerber noch zusätzlich zu einem anderen Facharzt zur Erstellung eines weiteren Gutachtens geschickt werden.

Ergänzend muss eine Augenuntersuchung vom Augenarzt durchgeführt werden.

Gesundheitsuntersuchung

Die Gesundheitsuntersuchung dient der Vermeidung von Krankheiten und damit der Erhaltung der Lebensqualität. Deshalb ist diese Gesundheitsuntersuchung vor allem für die Versicherten gedacht, die nicht krank sind oder sich nicht krank fühlen. Gerade die sogenannten Zivilisationskrankheiten wie Herz- Kreislauf- Erkrankungen, die Zuckerkrankheit oder Nierenerkrankungen stellen sich schleichend ein und machen anfänglich keine Beschwerden.

Deshalb haben die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) vereinbart, dass sich gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre von Kopf bis Fuß untersuchen lassen können.

Das Angebot der Gesundheitsuntersuchung (‚Check-up‘) gilt für Frauen und Männer in gleicher Weise.

Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)

Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet besondere Hausarztverträge (HzV = hausarztzentrierte Versorgung) an, die Ihnen einige Vorteile bringen können.

Für HzV-Patienten:

• Koordinieren wir die Facharzttermine und versuchen dabei, bei entsprechender Indikation, zeitnahe Termine zu bekommen

• Mit Termin garantieren wir eine kurze Wartezeit in der Praxis

• Zusatzleistungen beim Labor im Rahmen der Check-up Untersuchung

• Zusatzleistungen bei Indikation wie Ultraschall im Rahmen der Check-up Untersuchung

• Gibt es bei uns eine zeitnahe Terminvergabe  (Akutsprechstunde oder Terminsprechstunde)

• Haben wir nach Vereinbarung eine Berufstätigen Sprechstunde

• Wird bei uns der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert, sodass wir uns wieder mehr um Sie als Patient kümmern können

• Werden wichtige Heim-, Haus- und Notfallbesuche auch in der Zukunft gesichert

Auch in wichtigen medizinischen Bereichen haben HzV-Patienten demnächst große Vorteile. Falls Sie einmal ernsthaft krank werden, bietet Ihnen das Projekt „Versorgungslandschaft“ Ihrer Krankenkasse eine deutliche bessere medizinische Versorgung sowie Hilfsmittelversorgung (Rollator, Rollstuhl, Bandagen, Einlagen und andere Hilfsmittel) in der HzV.

z.B. im Bereich:

„Demenz“

„Pflege“

„Schmerz“

oder „Rheuma“

Werden koordinierte Behandlungsprogramme zwischen Kliniken, Fachärzten und Hausärzten geschaffen. Diese völlig neuen Strukturen ermöglichen nicht nur eine schnellere Diagnose und bessere Behandlung, sondern eine verbesserte Kommunikation zwischen den einzelnen Behandlern Ihrer Erkrankung. Sie sehen also, dass es sehr viele gute Gründe für diese neuen Verträge gibt.

Grundsätzlich müssen die Patienten sich im Gegenzug bei Ihrem Hausarzt für ein Jahr einschreiben. Notfallbehandlungen können natürlich auch bei anderen Hausärzten wahrgenommen werden. Weiterhin benötigen die eingeschriebenen Patienten für Facharztbesuche eine Überweisung von Ihrem Hausarzt.

Wenn Sie also das nächste Mal zu uns kommen, werden wir Sie auf Ihren Hausarztvertrag ansprechen. Unsere herzliche Bitte ist somit an Sie, wenn Sie noch nicht in Ihren Hausarztvertrag eingeschrieben sind:

Hausbesuche

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Patienten unserer Praxis, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen unsere Praxis nicht aufsuchen können, versorgen wir im Rahmen von Hausbesuchen entweder in ihrer häuslichen Umgebung oder in einer Pflegeeinrichtung.

Dies erfolgt durch unsere Ärzte, die ihrerseits durch die speziell fortgebildeten Mitarbeiterinnen der Praxis, unterstützt werden.

Dies sind u.a. zwei unserer Mitarbeiterinnen, die erfolgreich die ein Jahr dauernde Weiterbildung zur VERAH ®  (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) absolviert haben.

Zu den Aufgaben der VERAH® zählt es, das Ärzteteam inner- und außerhalb der Praxis auch bei hochqualifizierten Tätigkeiten (z.B. Moderne Wundversorgung) zu unterstützen.

So können sich unsere Patienten sicher sein, von ihrem vertrauten Praxispersonal, das ihre Kranken- und Lebensgeschichte kennt, betreut und versorgt zu werden. Machen Sie mit bei den Hausärzteverträgen Ihrer Krankenkasse.

Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung (Screening)

Früherkennungsuntersuchungen können in Form eines Screenings durchgeführt werden. Der Begriff „Screening“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Filteruntersuchung“. Ein Screening soll Vorstufen, Frühstadien und Risikofaktoren einer Erkrankung feststellen. Screenings richten sich an Personen, die sich gesund fühlen.

Im Hautkrebs-Screening wird gezielt nach den drei Hautkrebserkrankungen Basalzellkarzinom, spinozelluläres Karzinom und malignes Melanom („Schwarzer Hautkrebs“) gesucht. Früh erkannt ist Hautkrebs zu nahezu 100 Prozent heilbar. Ziel des Screenings ist es, die Heilungschancen zu erhöhen, den Hautkrebs schonender behandeln zu können und damit die Lebensqualität zu verbessern. Durch gezielte Aufklärung über die Risiken von UV-Strahlung soll die Zahl der Hautkrebserkrankungen verringert werden.

Seit 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“. Für das gesetzliche Hautkrebs-Screening allein wird keine Praxisgebühr erhoben.

Krebsvorsorge für Männer

Männer haben Anspruch auf die Krebsvorsorgeuntersuchung über die gesetzliche Krankenkasse ab dem 45. Lebensjahr mit Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane und der Prostata, ab dem 50. Lebensjahr auch mit Tastuntersuchung des Enddarms und mit dem Test auf Blutbeimengungen im Stuhlgang.

Ziel der Vorsorgeuntersuchung der männlichen Prostata ist es, schon kleinste Veränderungen des Organs möglichst früh zu entdecken, um im Krankheitsfalle optimale Heilungschancen wahrnehmen zu können. Die gutartige Vergrößerung der Prostata (Prostata- Adenom) oder benigne Prostatahyperplasie (BPH) steht dabei als häufigste Erkrankung des Mannes überhaupt neben dem Prostatakrebs, d.h. der bösartigen Zellwucherung als Ursache der Prostatavergrößerung. Die gängigen Untersuchungsmethoden zur Feststellung einer Vergrößerung der Prostata sind die rektale Palpation (Austastung), die Ultraschalluntersuchung und das biochemische Testverfahren PSA. Die Kosten für die Bestimmung des PSA-Wertes (20 Euro) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessung

Bei beiden Untersuchungen bekommt der Patient ein tragbares Gerät für eine bestimmte Zeitdauer ausgehändigt.

Das Langzeit-EKG oder auch Holter EKG ist eine Registrierung des Elektrokardiogramms für einen längeren Zeitraum – meist zwischen 18-24 Stunden. Man verwendet es um Rhythmusstörungen wie Vorhofflimmern/Flattern oder höhergradige ventrikuläre Herzrhythmusstörungen zu erkennen.

Auch in der Synkopendiagnostik (Ohnmachtsanfall) gehört es zum Untersuchungsstandard, da häufig Pausen in der sonst regelmäßigen Herzaktion zu diesen Synkopen führen. Wir bitten den Patienten mit diesem Gerät einen „normalen Tag“ zu erleben. Mithilfe des Langzeit EKG´s können wir auch eine Bestimmung der Herzfrequenzvariabilität (HRV) vornehmen. Eine geringe HVR deutet auf ein eingeschränktes Anpassungsvermögen des Herzens hin und ist typisch bei Diabetikern aber auch psyschischen Erkrankungen oder Fieber zu finden.

Das LZ-RR, also die regelmäßige Messung des Blutdrucks (tagsüber Messungen alle 15 Minuten und nachts alle 30 Minuten), verwenden wir zur Diagnostik einer bestehenden Bluthochdruckerkrankung oder zur Überprüfung der medikamentösen Therapie.

Lungenfunktionsuntersuchung (Spirometrie)

Die Spirometrie ist ein Verfahren zur Lungen-Funktionsprüfung. Dabei werden Lungen- und Atemvolumina gemessen und graphisch im Spirogramm dargestellt.

Die Lungenvolumina werden mit Hilfe eines Spirometers bestimmt. Über ein Mundstück atmet der Patient in ein Atemrohr, wobei die Nase mit einer Nasenklemme verschlossen wird. Das Spirometer misst elektronisch die Kraft, mit der ein- und ausgeatmet wird, sowie die Menge der geatmeten Luft pro Zeit. Das Gerät bildet die Luftmengen, die bei diesen Atemzügen bewegt werden, graphisch ab.

Schilddrüsen-Sonographie

Das Prinzip der Schilddrüsen-Sonographie ist das gleiche wie bei jeder anderen Ultraschalluntersuchung. Der Patient liegt während der Untersuchung auf dem Rücken. Die Dauer der Untersuchung beträgt etwa 5 bis 10 Minuten. Mittels Schilddrüsen-Ultraschall können die Größe der Schilddrüse bestimmt sowie verschiedene krankhafte Veränderungen an diesem Organ nachgewiesen und in ihrem Verlauf kontrolliert werden:

• Struma (Kropf): Die Struma ist eine Vergrößerung der gesamten Schilddrüse oder von einzelnen Teilen des Organs. Es gibt verschiedene Ursachen für eine derartige Vergrößerung, die häufigste Ursache in Deutschland (Mitteleuropa) ist der Jodmangel.

• Knoten innerhalb der Schilddrüse: Hier handelt es sich meist um gutartige Knoten (z.B. um Adenome oder um Umbauknoten , die i.R. eines Jodmangels entstanden sind), selten um bösartige Veränderungen.

• Zysten: Eine Zyste ist eine von einer Kapsel umhüllter Hohlraum mit dick- oder dünnflüssigem Inhalt. Sie können eine oder mehrere Kammern besitzen.

Neben der Schilddrüsensonographie sowie der ärztlichen Befragung und Untersuchung, kann eine Blutuntersuchung der Schilddrüsenhormone und ggfs. der Schilddrüsenantikörper zur Beurteilung der Schilddrüse herangezogen werden.

Tauchsportuntersuchungen

Beim Tauchsport ist die Tauchsportuntersuchung unabdingbare Voraussetzung zur Erlangung einer Taucherlaubnis nach GTÜM (Gesellschaft für Tauch- u. Überdruckmedizin e.V.). Vorrangiger Inhalt der Untersuchung ist, mögliche gesundheitliche Risiken zu erkennen und damit entsprechenden Unfällen bei gesundheitlich prädisponierten Tauchern vorzubeugen.

Nach Empfehlungen der GTÜM sollte die Tauchsportuntersuchung vor dem 40. Lebensjahr alle 3 Jahre durchgeführt werden, ab einem Alter von 40 jährlich. Die Tauchsportuntersuchung beinhaltet Untersuchungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Lungenfunktion und der Blutparameter, die für den Gasaustausch relevant sind.

• Beratung/Gespräch

• Beurteilung Ganzkörperstatus

• Ruhe-EKG und ein Belastungs-EKG ab dem 40. Lebensjahr

• Ruhespirographie (Lungenfunktionsprüfung)

• Blutentnahme (Nierenwerte (Kreatinin, Harnstoff), Leberwerte (ASAT,ALAT, LDH), Blutzucker, Blutsenkung)

• Urinprobe (Prüfung der Albumine im Urin)

• Ausstellung der Dokumentation der Tauglichkeitsuntersuchung für Sporttaucher nach den Richtlinien GTÜM

optional Echokardiographie des Herzens (vom GTÜM nicht gefordert)

Ultraschalluntersuchung (Sonographie)

Die Ultraschalluntersuchung (Sonographie)ist ein Verfahren zur bildlichen Darstellung verschiedener Körperregionen/Organe mit Hilfe von Ultraschallwellen.

Der Untersucher erhält hierdurch zunächst zweidimensionale Bilder, die ihm durch die Untersuchung verschiedener Ebenen (die Untersuchung aus verschiedenen Richtungen) eine räumliche Vorstellung von Größe, Form und Struktur der untersuchten Organe, Weichteilgewebe und Gefäße vermitteln. Da keine gefährliche Strahlung ausgesandt wird, ist die Ultraschall-Untersuchung praktisch gefahrlos. Auch die Untersuchung von Schwangeren ist möglich. Die Sonographie ist eine schnell durchzuführende und kostengünstige Methode.

Der Patient wird für die Ultraschalluntersuchung, je nach darzustellender Region, zunächst entsprechend gelagert. Danach bringt der Untersucher ein (Kontakt-)Gel auf den Schallkopf auf, um eine optimale Schallleitung zu gewährleisten. Nach Abschluss der Untersuchung ist das Gel problemlos abwischbar. Evtl. Gelverunreinigungen an der Bekleidung sind mit Wasser rückstandslos auswaschbar.

Die Sonographie kann in die Klärung oder Verlaufsbeurteilung verschiedenster Erkrankungen aus vielen Bereichen der Medizin einbezogen werden.